Guérin, Ulrike; Hafner, Albert; Brem, Hansjörg; Graf-Schelling, Claudius (2017). Die Unesco-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser. as. Archäologie Schweiz / Archéologie Suisse / Archeologia Svizzera, 40(4), pp. 4-15. Archäologie Schweiz
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Das «Unesco-Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser» wurde im Jahr 2001 von der Unesco-Generalkonferenz angenommen, um die umfangreichen Plünderungen, die kommerzielle Schatzsucherei und den illegalen Handel mit Unterwasserkulturerbe zu bekämpfen. Die Konvention umfasst alle Arten von Gewässern, vom Bergsee bis zur Hochsee. Den Anstoss für die Ausarbeitung des Übereinkommens gaben bedeutende Fälle von Plünderung und Schatzsucherei vor allem in Asien und Lateinamerika in den letzten Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die Umsetzung des Unesco-Übereinkommens erhöht den rechtlichen Schutz von in situ befindlichem Kulturerbe erheblich und verhindert die illegale oder unethische Ausbeutung von archäologischen Stätten sowie den Handel mit Artefakten. Das Übereinkommen betrifft jedoch nicht nur die Schatzsucherei. Es setzt auch weltweit anerkannte Richtlinien für die Unterwasserarchäologie und erleichtert die zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Es fördert damit eine wissenschaftliche Disziplin, die noch in der Entwicklung begriffen ist. Denn trotz der oft prekären Situation des Unterwasserkulturerbes fehlt es in den meisten Staaten immer noch an wissenschaftlichen Standards, an Forschungskapazitäten und überhaupt am Bewusstsein für die wissenschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Unterwasserkulturerbes. Die Unesco-Konvention ist daher ein zentrales, richtungsgebendes Instrument zur Weiterentwicklung der Archäologie unter Wasser. Sie setzt neben Schutzstandards auch Trends. Zum Beispiel indem sie sich für einen verantwortungsvollen öffentlichen Zugang zum Unterwasserkulturerbe ausspricht und so gegen eine Politik des «Versteckens» wirkt. Oder indem sie empfiehlt, die Konservierung des Kulturerbes vor Ort – also unter Wasser – zuerst zu erwägen und eine Bergung nur dann vorzunehmen, wenn sie aus wissenschaftlichen Gründen, zum Schutz oder zur Ausstellung notwendig ist.
Item Type: |
Newspaper or Magazine Article |
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Division/Institute: |
06 Faculty of Humanities > Department of History and Archaeology > Institute of Archaeological Sciences > Pre- and Early History |
UniBE Contributor: |
Hafner, Albert |
Subjects: |
900 History > 930 History of ancient world (to ca. 499) |
ISSN: |
0255-9005 |
Publisher: |
Archäologie Schweiz |
Language: |
German |
Submitter: |
Albert Hafner-Lafitte |
Date Deposited: |
11 Apr 2018 11:10 |
Last Modified: |
05 Dec 2022 15:09 |
BORIS DOI: |
10.7892/boris.108346 |
URI: |
https://boris.unibe.ch/id/eprint/108346 |