Regeln statt Prinzipien im Privatsphärenschutz

Tschentscher, Axel (2017). Regeln statt Prinzipien im Privatsphärenschutz. In: Borowski, Martin; Paulson, Stanley L.; Sieckmann, Jan-Reinard (eds.) Rechtsphilosophie und Grundrechtstheorie (pp. 563-572). Tübingen: Mohr Siebeck

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Für die Fragen nach der substanziellen Differenz im Ergebnis und die Kritik an der Prinzipientheorie im grundrechtlichen Privatsphärenschutz lassen sich drei Beobachtungen festhalten. Erstens schützt das Recht der U.S.A. die Privatsphäre eher punktuell als breitflächig. Das muss nicht notwendig in allen Bereichen eine geringere Schutzintensität zu Folge haben. Für den Grundrechtsschutz gilt allerdings, dass der regelorientierte Ansatz tendenziell kleinteiliger operiert. Anders als in Europa liegt es darum weniger nahe, dass ein allgemeines ungeschriebenes Verfassungsrecht auf Privatsphäre aus den einzelnen grundrechtlichen Schutzgütern entfaltet wird. Zweitens führt der regelorienterte Ansatz mit seinem Alles-oder-Nichts tendenziell zu rigideren Grenzziehungen. Wenn eine Klausel wie die Third Party Doctrine erst einmal etabliert ist, dann gelingt es kaum, für besonders sensible Bereiche wie persönliche Computer oder Internetkommunikation neue Ausnahmeklauseln anzuerkennen. Erfolgt die Grenzziehung hingegen durch Abwägung, so kann die Anpassung an neue Fallgruppen vergleichsweise flexibel geschehen. Drittens schließlich entfällt im regelorientierten Ansatz die detailreiche Steuerung der Legislative durch das Verfassungsgericht. Derlei Regulierungsaufträge sind dem U.S. Supreme Court völlig fremd. Dies lässt sich primär auf ein anderes institutionelles Selbstverständnis zurückführen. Begünstigt wird die Zurückhaltung aber auch dadurch, dass im Alles-oder-Nichts des regelorientierten Ansatzes kein Optimierungsanspruch für die konfligierenden Rechtsgüter erhoben wird. Der Grundrechtsschutz gilt als unverrückbare Mindestgrenze, bei der nur das Unterschreiten überprüft wird. Die Tendenz zum Jurisdiktionsstaat ist, so gesehen, keine Folge der mehr oder weniger flexiblen Grenzziehung und demgemäß keine notwendige Folge der Regel-Prinzipien-Differenz, sondern eine Folge des Verständnisses von Prinzipien als Optimierungsgeboten. Würde man auf diesen Optimierungsanspruch verzichten, so wäre eine abwägende Grenzziehung auch ohne detaillierte Handlungsanweisungen an den Gesetzgeber möglich.

Item Type:

Book Section (Book Chapter)

Division/Institute:

02 Faculty of Law > Department of Public Law > Institute of Public Law
02 Faculty of Law > Department of Legal Theory and History of Law > Legal and Political Theory

UniBE Contributor:

Tschentscher, Axel

Subjects:

300 Social sciences, sociology & anthropology > 340 Law
100 Philosophy > 140 Philosophical schools of thought
100 Philosophy > 170 Ethics
300 Social sciences, sociology & anthropology > 320 Political science

ISBN:

978-3-16-155626-5

Publisher:

Mohr Siebeck

Language:

German

Submitter:

Axel Tschentscher Emmenegger

Date Deposited:

27 Sep 2018 13:04

Last Modified:

05 Dec 2022 15:18

BORIS DOI:

10.7892/boris.120027

URI:

https://boris.unibe.ch/id/eprint/120027

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