Leu, Fiona; Stückelberger, Benjamin (2020). Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 6B_1188/2018 vom 26.9.2019 zur Verwertbarkeit von durch Private illegal erlangten Beweismitteln im Strafverfahren. Forumpoenale: Zeitschrift für Strafrechtspraxis, 13(2), pp. 136-140. Stämpfli
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Gemäss bisheriger bundesgerichtlicher Rechtsprechung waren die von Privaten rechtswidrig erlangten Beweismittel nur verwertbar, wenn diese auch von den Strafverfolgungsbehörden rechtmässig hätten erlangt werden können und kumulativ dazu eine Interessenabwägung für die Verwertung sprach. Das hier besprochene Urteil des Bundesgerichts konkretisiert das Kriterium der Interessenabwägung analog Art. 141 Abs. 2 StPO, wonach für die Verwertbarkeit des Beweismittels die Verfolgung einer «schweren Straftat» Voraussetzung ist. Dies bringt Klarheit in Bezug auf das Vorgehen bei der Interessenabwägung, lässt aber nach wie vor offen, wie das Kriterium der «schweren Straftat» konkretisiert werden soll. Wir schlagen eine differenziertere Lösung vor, welche aber dennoch die Voraussehbarkeit wahrt, und diskutieren zudem, auf welchen Zeitpunkt des Verfahrens abzustützen ist, um die Schwere zu beurteilen.