Lehmkuhl, Marianne Johanna; Wenk, Jan Daniel (2021). Gemeinwohltopoi im Strafrecht. In: Hiebaum, Christian (ed.) Handbuch Gemeinwohl (pp. 1-13). Wiesbaden: Springer VS 10.1007/978-3-658-21086-1_33-1
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Das Strafrecht dient auf, mit keinem anderen Teil der Rechtsordnung vergleichbare, prinzipielle Weise dem Erhalt sowie der Wiederherstellung des Rechtsfriedens, dem friedlichen Zusammenleben (in) der Gesellschaft und damit dem Wohl(ergehen) der Gemeinschaft. Ahndung, Prävention und Restoration bezogen auf besonders sozialschädliches Unrecht dienen allesamt in elementarer Weise dem Gemeinwohl. Das Gemeinwohl an sich ist jedoch bzw. gerade deshalb kein eigenständiges Rechtsgut. Der Schutz von Individualrechtsgütern ist dem Gemeinwohl ebenso verpflichtet wie der Schutz von Kollektivrechtsgütern. Aus den Kollektivrechtsgüter schützenden Tatbeständen lässt sich kein – von diesem umfassenden Verständnis heruntergebrochenes – bedeutungsvolles spezifisches Gemeinwohlverständnis konstruieren.