Das Gebot der Wirksamkeit im Alpenschutz: Evaluation in der Verlagerungspolitik

Moll, Kurt (2016). Das Gebot der Wirksamkeit im Alpenschutz: Evaluation in der Verlagerungspolitik. (Dissertation, Universität Bern, Rechtswissenschaftliche Fakultät)

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Die Schweiz ist ein Transitland. Im Anschluss an die Eröffnung des Gotthardstrassentunnels
anfangs der 1980er Jahre nahm die Belastung durch den alpenquerenden
Strassengüterverkehr stark zu. Dies führte im Jahr 1994 zur Annahme der
Alpenschutz-Initiative: Das Alpengebiet soll vor den negativen Auswirkungen des
Transitverkehrs geschützt und der Güterverkehr soll von der Strasse auf die Schiene
verlagert werden. So will es Artikel 84 der Schweizer Bundesverfassung. Als Verlagerungsziel
ist gesetzlich verankert, dass dereinst nicht mehr als 650'000 schwere
Güterverkehrsfahrzeuge pro Jahr die Alpen auf der Strasse queren dürfen.
Die Bundesversammlung ist gestützt auf Artikel 170 der Bundesverfassung verpflichtet,
staatliches Handeln auf seine Wirksamkeit zu überprüfen bzw. überprüfen
zu lassen. Diese Aufgabe erfüllt das Parlament weder im Allgemeinen, noch im Bereich
des Alpenschutzes zufriedenstellend. Bundesgesetze mit unmittelbaren Auswirkungen
auf den Alpenschutz wurden bisher nicht immer gebührend evaluiert.
Rechtliche Möglichkeiten, um eine erhöhte Wirksamkeit zu fordern und durchzusetzen,
bestehen allerdings keine.
Der Alpenschutz hat seine gesetzlichen Ziele bisher verpasst, auch wenn beachtliche
Erfolge der Verlagerungspolitik zu verzeichnen sind. Das Versagen ist auf gesetzgeberische
Inkonsequenz und nicht auf eine mangelhafte Umsetzung der realisierbaren
Massnahmen zurückzuführen. Die Politik folgt unterschiedlichen und bisweilen
gegenläufigen Interessen. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung
eigenen Handelns können dabei manchmal sogar stören. Der Alpenschutz und
seine Ziele werden in jüngster Zeit vermehrt relativiert, was sich beispielsweise bei
der Vorlage des Baus einer zweiten Strassentunnelröhre am Gotthard zeigt, die sich
bei genauer Betrachtung als verfassungwidrig erweist. Der Alpenschutz stellt aber
nach wie vor ein geltendes Ziel der Schweizer Bundesverfassung dar.

Item Type:

Thesis (Dissertation)

Division/Institute:

02 Faculty of Law > Department of Public Law > Institute of Public Law

UniBE Contributor:

Tschannen, Pierre, Müller, Markus (A)

Subjects:

300 Social sciences, sociology & anthropology > 340 Law
300 Social sciences, sociology & anthropology > 380 Commerce, communications & transportation

Language:

German

Submitter:

Igor Peter Hammer

Date Deposited:

21 Mar 2016 15:56

Last Modified:

29 Mar 2023 23:34

URN:

urn:nbn:ch:bel-bes-2049

Additional Information:

e-Dissertation (edbe)

BORIS DOI:

10.7892/boris.78623

URI:

https://boris.unibe.ch/id/eprint/78623

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