Gutachten zu den ökologischen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten erstattet dem Bundesamt für Umwelt BAFU

Cottier, Thomas; Holzer, Kateryna; Liechti, Rachel; Naef, Tobias (2013). Gutachten zu den ökologischen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten erstattet dem Bundesamt für Umwelt BAFU Bern: Bundesamt für Umwelt

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Das schweizerische Verfassungsrecht belässt dem Gesetzgeber einen hinreichenden Spielraum, Massnahmen bezüglich der Inverkehrsetzung von importierten Produkten nach Massgabe von Anforderungen an die Produktionsbedingungen im Exportland (Production and Process Methods, PPMs) im Bereich der untersuchten Produkte (Palmöl, Soya, biogene Treibstoffe, Textilien, Baumwolle) im Rahmen eines Bundesgesetzes zu erlassen. Der Gestaltungsspielaum bemisst sich im einzelnen nach den detaillierten Bestimmungen des WTO Rechts. Dabei steht die Förderung freiwilliger Labels und von internationalen Standards für Best Practices im Vordergrund. Es schliesst indessen auch einseitige Import- restriktionen auf Grund von PPMs nicht aus, soweit vorgängig durchgeführte Verhand- lungen mit den Exportstaaten nicht zielführend sind und freiwillige Massnahmen nicht genügen. Das kann vor allem im Rohstoffhandel und im Konzernhandel (intrafirm trade) zutreffen. Die Regelungen unterliegen einer Verhältnismässigkeitsprüfung und sie dürfen sich nicht zum Schutze der einheimischen Industrie auswirken. Das GATT-recht erlaubt auch zollrechtliche Massnahmen als Mittel und Anreiz zur Förderung von Best Practices im Exportstaat. Das Freihandelsabkommen Schweiz-EU folgt den gleichen Grundsätzen, schliesst indessen zollrechtliche Massnahmen bezüglich der erfassten Produkte aus. Das Bundesgesetz über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse verlangt die Anpassung an EU-rechtliche PPM Standards, soweit diese bestehen. Damit werden auch Spannungen im Rahmen des Freihandelsabkommens vermieden. Das THG erlaubt aber auch die ein- seitige Entwicklung von Best Practices und damit die Schaffung von Anreizen für die Ent- wicklung internationaler Standards. Das Cassis-de-Dijon Prinzip findet vorliegend keine unmittelbare Anwendung. Die hier behandelten Importregelungen beschränken sich auf die Rohstoffe und die unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukte. Sie lassen sich nicht auf verarbeitete Produkte übertragen. Diese können nur im Rahmen einer internationalen Harmonisierung miteinbezogen werden, welche alle Stufen der Verarbeitungsskette zu erfassen vermögen. Dies kann im Alleingang nicht erreicht werden.

Item Type:

Report (Expert Opinion)

Division/Institute:

02 Faculty of Law > Department of Economic Law > Institute of European and International Economic Law
02 Faculty of Law > Department of Economic Law > NCCR International Trade Regulation
02 Faculty of Law > Department of Economic Law > World Trade Institute
10 Strategic Research Centers > World Trade Institute

UniBE Contributor:

Cottier, Thomas, Holzer, Kateryna, Liechti, Rachel, Naef, Tobias

Subjects:

300 Social sciences, sociology & anthropology > 340 Law
300 Social sciences, sociology & anthropology > 380 Commerce, communications & transportation

Publisher:

Bundesamt für Umwelt

Language:

German

Submitter:

Kateryna Holzer

Date Deposited:

30 Apr 2014 13:37

Last Modified:

05 Dec 2022 14:33

Additional Information:

Auftraggeber: BAFU

BORIS DOI:

10.7892/boris.50419

URI:

https://boris.unibe.ch/id/eprint/50419

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